Förderprogramm "De-Minimis" 2011:
Das Bundesamt für Güterkraftverkehr gewährt auch 2011 Investitionshilfen für Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit Fahrzeugen ab 12 t zul. Gesamtgewicht. Für max. 3 Jahre werden nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu € 33.000,00 pro Unternehmen und Jahr gewährt.
AXION Lösungen sind förderfähig!
Gefördert werden Investitionen in Telematiksysteme, Rückfahrkamera-Systeme, Navigationssysteme, Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit und Effizienz - wie beispielsweise der Einsatz eines Truck-Navigationssystems i.V. mit Rückfahrkameras - oder auch Produkte und Ausbildungsmaßnahmen zum Digitaltachographen.
AXION bietet Ihnen bewährte Lösungen zur Steigerung von Sicherheit und Effizienz. Unsere Experten beraten Sie gern.
WICHTIG: Die Antragsfrist endet am 31.03.2011!
Es werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
weitere Infos finden Sie auch unter: www.bag.bund.de
Zum Hintergrund:
Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut verständigten sich der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung, zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen des europäischen Güterverkehrs Zuwendungen in Höhe von 600 Mio. Euro p.a. für Unternehmen des Güterkraftverkehrs bereitzustellen.
Davon wurde zum 01.September 2007 in einem ersten Schritt die Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge mit einem Volumen von 150 Mio. Euro p.a. auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau abgesenkt sowie weitere 100 Mio. Euro p.a. durch das Förderprogramm zur Anschaffung emissionsarmer LKW (sog. Innovationsprogramm) realisiert. Das verbleibende Volumen in Höhe von 350 Mio. Euro p.a., das den Unternehmen bisher in Form von abgesenkten Mautsätzen zugute kam, wird nun - rückwirkend zum 01.01.2009 - durch die Förderprogramme "De-Minimis" und "Aus- und Weiterbildung"zur Verfügung gestellt. Im Bereich des Förderprogramms „De-Minimis“ erfolgt für die Jahre 2009 und 2010 zudem eine Aufstockung der Fördermittel um jeweils 50 Mio. Euro aus dem zweiten Konjunkturprogramm der Bundesregierung.
Das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit der Durchführung dieser beiden Förderprogramme beauftragt. Nachdem die entsprechenden Förderrichtlinien vom 03.02.2009 in Kraft getreten sind und im Bundesanzeiger verkündet wurden, können nun Förderanträge beim BAG als zuständiger Bewilligungsbehörde gestellt werden.
Dem Grunde nach zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (zulässiges Gesamtgewicht ab 12 t) sind. Gefördert werden Maßnahmen der Sicherheit und der Umwelt sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung.
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