Entsorgungsfahrzeuge


Lösungen und Anwendungsbeispiele

 

Entsorgungsfahrzeuge und Straßenkehrmaschinen

Die Arbeit in der Entsorgungs- und Recyclingindustrie kann sehr gefährlich sein und so kommt es immer wieder zu schweren oder sogar tödlichen Zwischenfällen. Diese Situationen gilt es zu Vermeiden und den Arbeitsbereich für die Mitarbeiter sowohl effizienter als auch sicherer zu gestalten. Deshalb arbeiten wir ständig an neuen Lösungen zur Unterstützung und Prävention.

Folgende Problemstellungen treten im Alltag auf:

  • Arbeiter werden in die Presse gezogen oder fallen hinein
  • Schäden beim Anfahren und Rangieren
  • Kinder-/Personenschäden verursacht durch mangelnde Sicht und Tote Winkel
  • Unbegründete Schadensmeldungen von durch Entsorgungsfahrzeugen verursachten Schäden (z.B. an parkenden Fahrzeugen), können ohne entsprechende Technik nicht widerlegt werden.
  • Meldungen von Ruhestörung, verursacht durch Rückfahralarme am frühen Morgen

Axion bietet folgende Lösungen für Entsorgungsfahrzeuge und Straßenkehrmaschinen:

  • 360 Grad - Rundumsicht Systeme
  • Rückfahrvideo-Systeme
  • Rückfahrkameras
  • Anbindungen und Interfaces an Herstellersysteme
  • Systeme zur Überwachung des toten Winkels, Seitenkameras
  • Rückfahrwarner
  • Kamerasysteme mit mobiler Aufzeichnung
  • Professionelle Radio- und Navigationslösungen
  • LED Arbeitsleuchten

Ihr Vorteil durch den Einsatz unserer Lösungen:

  • Prävention von Unfällen und Schäden
  • Verringertes Unfallrisiko und evtl. daraus resultierendes Ersparnis bei Versicherungen.
  • Entlastung für Unternehmer und Arbeiter
  • Wahrnehmung als modernes Unternehmen, welches in die Steigerung von Sicherheit und Effizienz investiert.
  • Kostenersparnis

5 Gute Gründe für Ihre Entscheidung zu einer AXION Lösung:

  • beste Leistung und Qualität aus über 20 Jahren Erfahrung
  • Flexible und Einfache Nachrüstung dank durchdachter Systemlösungen
  • Qualifizierte Beratung und Produktsupport durch unsere Technik
  • DIN ISO 9001 und ISO 14001 zertifiziert
  • Europaweites Netz mit Vertriebspartnern und regionalen Service-/Einbaupartnern

De-Minimis Förderprogramm

Das Bundesamt für Güterkraftverkehr gewährt auch 2020 Investitionshilfen für Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit Fahrzeugen ab 7,5 t zul. Gesamtgewicht. Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu € 30.000,00 pro Unternehmen und Jahr gewährt.

AXION Kamera-& Navigationslösungen Lösungen sind förderfähig! Jetzt auch AXION Abbiegeassistenten!
Gefördert werden Investitionen in Telematiksysteme, Rückfahrkamera-Systeme, Navigationssysteme, Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit und Effizienz - wie beispielsweise der Einsatz eines Abbiegeassistent oder Truck-Navigationssystems in Verbindung mit Rückfahrkameras.

AXION bietet Ihnen bewährte Lösungen zur Steigerung von Sicherheit und Effizienz. Unsere Experten beraten Sie gern.

WICHTIG: Die Antragsfrist endet am 30.09.2020!
Es werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Detaillierte Informationen zum De-Minimis Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des Bundesamt für Güterverkehr (BAG): zur BAG-Hompage

Zum Hintergrund:
Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut verständigten sich der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung, zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen des europäischen Güterverkehrs Zuwendungen in Höhe von 600 Mio. Euro p.a. für Unternehmen des Güterkraftverkehrs bereitzustellen.

Davon wurde zum 01.September 2007 in einem ersten Schritt die Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge mit einem Volumen von 150 Mio. Euro p.a. auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau abgesenkt sowie weitere 100 Mio. Euro p.a. durch das Förderprogramm zur Anschaffung emissionsarmer LKW (sog. Innovationsprogramm) realisiert. Das verbleibende Volumen in Höhe von 350 Mio. Euro p.a., das den Unternehmen bisher in Form von abgesenkten Mautsätzen zugute kam, wird nun - rückwirkend zum 01.01.2009 - durch die Förderprogramme "De-Minimis" und "Aus- und Weiterbildung"zur Verfügung gestellt. Im Bereich des Förderprogramms „De-Minimis“ erfolgt für die Jahre 2009 und 2010 zudem eine Aufstockung der Fördermittel um jeweils 50 Mio. Euro aus dem zweiten Konjunkturprogramm der Bundesregierung.

Das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit der Durchführung dieser beiden Förderprogramme beauftragt. Nachdem die entsprechenden Förderrichtlinien vom 03.02.2009 in Kraft getreten sind und im Bundesanzeiger verkündet wurden, können nun Förderanträge beim BAG als zuständiger Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Dem Grunde nach zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (zulässiges Gesamtgewicht ab 12 t) sind. Gefördert werden Maßnahmen der Sicherheit und der Umwelt sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung.


Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme "AAS"

Die Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen wird in der Förderperiode 2020 auf zwei Säulen gestellt:

  • Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs, die über das Förderprogramm „De-minimis“ antragsberechtigt sind, können ihre Abbiegeassistenten ab 2020 nur noch über die Richtlinie „De-minimis“ in der Maßnahmenkategorie 1.3 fördern lassen.
  • Alle anderen Antragsteller können weiterhin über das „Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme“ eine konkrete Förderung beziehen.

(Quelle: www.bag.bund.de )

Das Bundesamt für Güterkraftverkehr gewährt auch 2020 eine Förderung bei Fahrzeugen ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Kraftomnibussen mit mehr als neun Sitzen (einschließlich Fahrer). Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu € 1.500,00 pro Fahrzeug für maximal 10 Fahrzeuge je Unternehmen gewährt.

AXION Abbiegeassistenten - ICA Turn Assist AAS Sets sind förderfähig!

WICHTIG: Die Maßnahmen dürfen erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids begonnen werden.

Es werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen zum Zeitpunkt des Zugangs des Bewilligungsbescheids noch nicht begonnen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Detaillierte Informationen zum AAS Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des Bundesamt für Güterverkehr (BAG): zur BAG-Hompage

Zielsetzung:

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) möchte die freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen fördern.
Ziel ist es sogenannte Abbiegeunfälle mit Nutzfahrzeugen zu minimieren um so schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger zu schützen.


Förderperiode 2020

Anträge für die Förderperiode 2020 können ab dem 04. Mai 2020, 9:00 Uhr Online gestellt werden.

Die Fördermittel betragen wie in 2019, höchstens 80% des Anschaffungspreises und bis zu 1.500 € pro Fahrzeug.
Pro Antragsteller und Jahr können bis zu 10 Maßnahmen gefördert werden.

Richtlinie: mehr erfahren


Welche AXION Produkte sind förderfähig?

Maßgebend für die Förderung ist die Übereinstimmung mit der Empfehlung aus dem Verkehrsblatt vom 19.Sep 2018 und der Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
Diese Voraussetzungen erfüllen ICA Turn Assist AAS Set 1 und Set 2


Wie wird die Förderung beantragt?

Antragstellung nur Online unter: antrag-gbbmvi.bund.de


Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer/innen und Fußgänger/innen werden häufig von rechts abbiegenden Lastkraftwagen oder Bussen übersehen; es kommt zu folgenschweren Unfällen.

Die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen verfolgt daher das Ziel, durch eine freiwillige Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge sowie die freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen bereits ab Anfang 2019 die allgemeine Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen und diese Unfälle signifikant zu verringern. Dies soll auch dazu beitragen, dass der Rad- und der Fußverkehr stärker als mögliche Alternativen zum motorisierten Individualverkehr wahrgenommen werden.

Der Bund gewährt nach Maßgabe der Richtlinie "AAS" sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der Ausrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in förderfähigen Kraftfahrzeugen.

Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden, vgl. Nummer 2.3 der Richtlinie „AAS“.

Das Förderprogramm tritt außer Kraft, sobald eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt, spätestens jedoch am 31.Dezember 2024.

Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie „AAS“ bzw. den weiteren Ausführungen zum Förderprogramm auf der Internetseite des Bundesamtes.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Bundesamt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Logo der Aktion Abbiegeassistent mit der Aufschrift #Ich hab den Assi - BMVI

(Quelle: bmvi.de)

Für welche Fahrzeugtypen ist das AAS nutzbar?

Alle nicht mautpflichtige Fahrzeugtypen mit Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen können das AAS Förderprogramm nutzen.
Darunter fallen unter Anderem folgende Fahrzeugtypen:

  • Transporter über 3,5 Tonnen
  • Kraftomnibusse,
  • Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes,
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
  • Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 7 des Güterkraftverkehrsgesetzes sowie den damit verbundenen Leerfahrten,
  • elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung,
  • mit Erdgas betriebene Fahrzeuge im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg/__1.html

Alle mautpflichtigen Fahrzeuge werden seit dem 07.01.2020 über das Förderprogramm De-minimis gefördert.