Kommunalfahrzeuge
Lösungen und Anwendungsbeispiele
Kommunalfahrzeuge
Lösungen und Anwendungsbeispiele
Kommunalfahrzeuge
Lösungen und Anwendungsbeispiele
+49(0)7309-4288-0
Lösungen für die Müllabfuhr, Straßenreinigung, Kehrmaschinen, Taxis und Transporter.
Im innerstädtischen Verkehr lauern eine ganze Reihe von potentiellen Gefahrensituationen.
So zum Beispiel bei Müllfahrzeugen:
„Die Fahrer können den Raum hinter ihrem Fahrzeug nur unzureichend einsehen. Immer wieder kam und kommt es daher zu schweren Unfällen von Einweisern, aber auch von unbeteiligten Dritten.
Bundesweite Statistiken für Unfälle beim Rückwärtsfahren gibt es von Seiten der Unfallversicherung nicht. Allerdings haben verschiedene Unfallkassen die Zahl der Arbeitsunfälle in Verbindung mit dieser Unfallart in der Vergangenheit erfasst.“ ( Quelle: DGUV www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/muellabfuhr/index.jsp )
Selbst mit Kehrmaschinen und anderen sehr langsam fahrenden Fahrzeugen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Die Fahrzeugführer müssen hier viele Bereiche gleichzeitig überblicken, was ohne entsprechende Fahrerassistenzsysteme schwer ist.
Weiter bergen enge Terminpläne, Zeitdruck und die angespannte Parkplatzsituation weitere potentielle Risiken.
Folgende Problemstellungen treten im Alltag auf:
Axion bietet folgende Lösungen für Kommunalfahrzeuge:
Ihr Vorteil durch den Einsatz unserer Lösungen:
5 Gute Gründe für Ihre Entscheidung zu einer AXION Lösung:
Das Bundesamt für Güterkraftverkehr gewährt auch 2020 Investitionshilfen für Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit Fahrzeugen ab 7,5 t zul. Gesamtgewicht. Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu € 30.000,00 pro Unternehmen und Jahr gewährt.
AXION Kamera-& Navigationslösungen Lösungen sind förderfähig! Jetzt auch AXION Abbiegeassistenten!
Gefördert werden Investitionen in Telematiksysteme, Rückfahrkamera-Systeme, Navigationssysteme, Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit und Effizienz - wie beispielsweise der Einsatz eines Abbiegeassistent oder Truck-Navigationssystems in Verbindung mit Rückfahrkameras.
AXION bietet Ihnen bewährte Lösungen zur Steigerung von Sicherheit und Effizienz. Unsere Experten beraten Sie gern.
WICHTIG: Die Antragsfrist endet am 30.09.2020!
Es werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Detaillierte Informationen zum De-Minimis Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des Bundesamt für Güterverkehr (BAG): zur BAG-Hompage
Zum Hintergrund:
Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut verständigten sich der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung, zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen des europäischen Güterverkehrs Zuwendungen in Höhe von 600 Mio. Euro p.a. für Unternehmen des Güterkraftverkehrs bereitzustellen.
Davon wurde zum 01.September 2007 in einem ersten Schritt die Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge mit einem Volumen von 150 Mio. Euro p.a. auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau abgesenkt sowie weitere 100 Mio. Euro p.a. durch das Förderprogramm zur Anschaffung emissionsarmer LKW (sog. Innovationsprogramm) realisiert. Das verbleibende Volumen in Höhe von 350 Mio. Euro p.a., das den Unternehmen bisher in Form von abgesenkten Mautsätzen zugute kam, wird nun - rückwirkend zum 01.01.2009 - durch die Förderprogramme "De-Minimis" und "Aus- und Weiterbildung"zur Verfügung gestellt. Im Bereich des Förderprogramms „De-Minimis“ erfolgt für die Jahre 2009 und 2010 zudem eine Aufstockung der Fördermittel um jeweils 50 Mio. Euro aus dem zweiten Konjunkturprogramm der Bundesregierung.
Das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit der Durchführung dieser beiden Förderprogramme beauftragt. Nachdem die entsprechenden Förderrichtlinien vom 03.02.2009 in Kraft getreten sind und im Bundesanzeiger verkündet wurden, können nun Förderanträge beim BAG als zuständiger Bewilligungsbehörde gestellt werden.
Dem Grunde nach zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (zulässiges Gesamtgewicht ab 12 t) sind. Gefördert werden Maßnahmen der Sicherheit und der Umwelt sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung.
Die Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen wird in der Förderperiode 2020 auf zwei Säulen gestellt:
(Quelle: www.bag.bund.de )
Das Bundesamt für Güterkraftverkehr gewährt auch 2020 eine Förderung bei Fahrzeugen ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Kraftomnibussen mit mehr als neun Sitzen (einschließlich Fahrer). Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu € 1.500,00 pro Fahrzeug für maximal 10 Fahrzeuge je Unternehmen gewährt.
AXION Abbiegeassistenten - ICA Turn Assist AAS Sets sind förderfähig!
WICHTIG: Die Maßnahmen dürfen erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
Es werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen zum Zeitpunkt des Zugangs des Bewilligungsbescheids noch nicht begonnen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Detaillierte Informationen zum AAS Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des Bundesamt für Güterverkehr (BAG): zur BAG-Hompage
Zielsetzung:
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) möchte die freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen fördern.
Ziel ist es sogenannte Abbiegeunfälle mit Nutzfahrzeugen zu minimieren um so schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger zu schützen.
Förderperiode 2020
Anträge für die Förderperiode 2020 können ab dem 04. Mai 2020, 9:00 Uhr Online gestellt werden.
Die Fördermittel betragen wie in 2019, höchstens 80% des Anschaffungspreises und bis zu 1.500 € pro Fahrzeug.
Pro Antragsteller und Jahr können bis zu 10 Maßnahmen gefördert werden.
Richtlinie: mehr erfahren
Welche AXION Produkte sind förderfähig?
Maßgebend für die Förderung ist die Übereinstimmung mit der Empfehlung aus dem Verkehrsblatt vom 19.Sep 2018 und der Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
Diese Voraussetzungen erfüllen ICA Turn Assist AAS Set 1 und Set 2
Wie wird die Förderung beantragt?
Antragstellung nur Online unter: antrag-gbbmvi.bund.de
Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer/innen und Fußgänger/innen werden häufig von rechts abbiegenden Lastkraftwagen oder Bussen übersehen; es kommt zu folgenschweren Unfällen.
Die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen verfolgt daher das Ziel, durch eine freiwillige Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge sowie die freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen bereits ab Anfang 2019 die allgemeine Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen und diese Unfälle signifikant zu verringern. Dies soll auch dazu beitragen, dass der Rad- und der Fußverkehr stärker als mögliche Alternativen zum motorisierten Individualverkehr wahrgenommen werden.
Der Bund gewährt nach Maßgabe der Richtlinie "AAS" sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der Ausrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in förderfähigen Kraftfahrzeugen.
Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden, vgl. Nummer 2.3 der Richtlinie „AAS“.
Das Förderprogramm tritt außer Kraft, sobald eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt, spätestens jedoch am 31.Dezember 2024.
Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie „AAS“ bzw. den weiteren Ausführungen zum Förderprogramm auf der Internetseite des Bundesamtes.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Bundesamt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Logo der Aktion Abbiegeassistent mit der Aufschrift #Ich hab den Assi - BMVI
(Quelle: bmvi.de)
Für welche Fahrzeugtypen ist das AAS nutzbar?
Alle nicht mautpflichtige Fahrzeugtypen mit Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen können das AAS Förderprogramm nutzen.
Darunter fallen unter Anderem folgende Fahrzeugtypen:
Quelle: www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg/__1.html
Alle mautpflichtigen Fahrzeuge werden seit dem 07.01.2020 über das Förderprogramm De-minimis gefördert.