Reise-und Linienbusse


Lösungen und Anwendungsbeispiele

Reise-, Fern- und Linienbusse

Die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie von Fernbussen wird immer beliebter. Daher ist es wichtig die Sicherheit zu gewährleisten.

Vom Fahrer wird permanent eine hohe Konzentration und Qualifikation erwartet - das Verhalten der Passagiere ist hierzu aber oft nicht förderlich.
Unsere Lösungen sollen dazu beitragen, dass das Reisen für Fahrer, Fahrgäste und Fahrzeuge sicherer zu gestalten. Eine sichere Navigation speziell auf die Anforderungen von Bussen abgestimmt in Kombination mit Rückfahrkameras unterstützt den Fahrer. Ähnlich der Überwachung im öffentlichen Bereich können durch Kameras und digitale Aufzeichnung sowohl das subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrgäste und des Fahrers gesteigert werden, als auch objektiv bei Zwischenfällen zur Aufklärung der Situation beitragen. Auch Störenfriede haben es schwer bei Vandalismus und Übergriffen, da durch Kameralösung die Aufklärung schnell und zuverlässig betrieben werden kann.

Folgende Problemstellungen treten im Alltag auf:

  • Rangierunfälle beim Rückwärtsfahren
  • Abbiegeunfälle durch Passanten und Radfahrer, die im Toten Winkel verschwinden
  • Mangelnde Übersicht um das Fahrzeug und dadurch die Gefahr für Personen und Fahrzeug
  • Gewaltsame Übergriffe auf Fahrgäste und Fahrer
  • Vandalismus

Axion bietet folgende Lösungen für Reise-, Fern- und Linienbusse:

  • 360 Grad - Rundumsicht Systeme
  • Rückfahrvideo-Systeme
  • Rückfahrkameras
  • Anbindung an das originale Audio-/Videosystem des Busses
  • Kamerasysteme mit mobiler Aufzeichnung
  • Professionelle Radiolösungen
  • Navigation mit speziellen Attributen für Busse
  • Türüberwachung und Panoramakameras
  • Monitore zur Fahrgastinformation und Unterhaltung
  • Videolösungen wie DVD & DVB-T
  • mobiles Internet für die Fahrgäste

Ihr Vorteil durch den Einsatz unserer Lösungen:

  • Prävention von Unfällen und Schäden
  • Verringertes Unfallrisiko und evtl. daraus resultierendes Ersparnis bei Versicherungen.
  • Entlastung für Unternehmer und Arbeiter
  • Wahrnehmung als innovatives Unternehmen, welches in die Steigerung von Sicherheit und Effizienz investiert.
  • Kostenersparnis

5 Gute Gründe für Ihre Entscheidung zu einer AXION Lösung:

  • beste Leistung und Qualität aus über 20 Jahren Erfahrung
  • Flexible und Einfache Nachrüstung dank durchdachter Systemlösungen
  • Qualifizierte Beratung und Produktsupport durch unsere Technik
  • DIN ISO 9001 und ISO 14001 zertifiziert
  • Europaweites Netz mit Vertriebspartnern und regionalen Service-/Einbaupartnern

Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme "AAS"

Die Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen wird in der Förderperiode 2020 auf zwei Säulen gestellt:

  • Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs, die über das Förderprogramm „De-minimis“ antragsberechtigt sind, können ihre Abbiegeassistenten ab 2020 nur noch über die Richtlinie „De-minimis“ in der Maßnahmenkategorie 1.3 fördern lassen.
  • Alle anderen Antragsteller können weiterhin über das „Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme“ eine konkrete Förderung beziehen.

(Quelle: www.bag.bund.de )

Das Bundesamt für Güterkraftverkehr gewährt auch 2020 eine Förderung bei Fahrzeugen ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Kraftomnibussen mit mehr als neun Sitzen (einschließlich Fahrer). Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu € 1.500,00 pro Fahrzeug für maximal 10 Fahrzeuge je Unternehmen gewährt.

AXION Abbiegeassistenten - ICA Turn Assist AAS Sets sind förderfähig!

WICHTIG: Die Maßnahmen dürfen erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids begonnen werden.

Es werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen zum Zeitpunkt des Zugangs des Bewilligungsbescheids noch nicht begonnen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Detaillierte Informationen zum AAS Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des Bundesamt für Güterverkehr (BAG): zur BAG-Hompage

Zielsetzung:

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) möchte die freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen fördern.
Ziel ist es sogenannte Abbiegeunfälle mit Nutzfahrzeugen zu minimieren um so schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger zu schützen.


Förderperiode 2020

Anträge für die Förderperiode 2020 können ab dem 04. Mai 2020, 9:00 Uhr Online gestellt werden.

Die Fördermittel betragen wie in 2019, höchstens 80% des Anschaffungspreises und bis zu 1.500 € pro Fahrzeug.
Pro Antragsteller und Jahr können bis zu 10 Maßnahmen gefördert werden.

Richtlinie: mehr erfahren


Welche AXION Produkte sind förderfähig?

Maßgebend für die Förderung ist die Übereinstimmung mit der Empfehlung aus dem Verkehrsblatt vom 19.Sep 2018 und der Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
Diese Voraussetzungen erfüllen ICA Turn Assist AAS Set 1 und Set 2


Wie wird die Förderung beantragt?

Antragstellung nur Online unter: antrag-gbbmvi.bund.de


Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer/innen und Fußgänger/innen werden häufig von rechts abbiegenden Lastkraftwagen oder Bussen übersehen; es kommt zu folgenschweren Unfällen.

Die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen verfolgt daher das Ziel, durch eine freiwillige Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge sowie die freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen bereits ab Anfang 2019 die allgemeine Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen und diese Unfälle signifikant zu verringern. Dies soll auch dazu beitragen, dass der Rad- und der Fußverkehr stärker als mögliche Alternativen zum motorisierten Individualverkehr wahrgenommen werden.

Der Bund gewährt nach Maßgabe der Richtlinie "AAS" sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der Ausrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in förderfähigen Kraftfahrzeugen.

Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden, vgl. Nummer 2.3 der Richtlinie „AAS“.

Das Förderprogramm tritt außer Kraft, sobald eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt, spätestens jedoch am 31.Dezember 2024.

Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie „AAS“ bzw. den weiteren Ausführungen zum Förderprogramm auf der Internetseite des Bundesamtes.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Bundesamt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Logo der Aktion Abbiegeassistent mit der Aufschrift #Ich hab den Assi - BMVI

(Quelle: bmvi.de)

Für welche Fahrzeugtypen ist das AAS nutzbar?

Alle nicht mautpflichtige Fahrzeugtypen mit Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen können das AAS Förderprogramm nutzen.
Darunter fallen unter Anderem folgende Fahrzeugtypen:

  • Transporter über 3,5 Tonnen
  • Kraftomnibusse,
  • Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes,
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
  • Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 7 des Güterkraftverkehrsgesetzes sowie den damit verbundenen Leerfahrten,
  • elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung,
  • mit Erdgas betriebene Fahrzeuge im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg/__1.html

Alle mautpflichtigen Fahrzeuge werden seit dem 07.01.2020 über das Förderprogramm De-minimis gefördert.